Qualität zählt
Immobilienverwalter tragen eine große Verantwortung. Denn vorausschauend agierend leisten sie einen entscheidenden Beitrag, um das gemeinschaftliche Eigentum gleichermaßen rentabel wie zukunftssicher zu erhalten. Mit dieser Maßgabe gilt es beispielsweise, einen energetischen Sanierungsbedarf frühzeitig zu erkennen oder das Objekt konsequent auf die Erfordernisse von Digitalisierung und Elektromobilität auszurichten. Dazu bedarf es Know how!
Auch deshalb gilt seit Mitte 2018 für Wohnimmobilienverwalter eine Zulassungspflicht nach § 34 c Gewerbeordnung, gepaart mit einer Weiterbildungsverpflichtung von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Die Mitglieder unseres Verbandes sind eine freiwillige Selbstverpflichtung eingegangen, wonach sich ihre Weiterbildungspflicht auf mehr als das Doppelte dieses gesetzlich vorgeschriebenen Umfangs erhöht – eine Qualität, die sich auszahlt.
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