Neue Herausforderungen verlangen professionelle Unterstützung
Die Tätigkeit eines Wohnimmobilienverwalters ist heute herausfordernder denn je. Im Zuge der Digitalisierung halten neue Technologien Einzug, der Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter nimmt weiter zu – ebenso der Sanierungsdruck in den verwalteten Einheiten. Hinzu kommen sich rasch ändernde politische Vorgaben sowie ein überaus komplexes Regelwerk im WEG- und Mietrecht.
Gesetzliche Bestimmungen
Seit dem 01.08.2018 gilt nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO) die gewerbliche Zulassungspflicht auch für Wohnimmobilienverwalter, gepaart mit einer Weiterbildungsverpflichtung von 20 Stunden in drei Jahren pro verantwortlich tätigen Mitarbeiter. Eine erstmalige Vorlage der Weiterbildungsnachweise kann von den Behörden ab 01/2021 angefordert werden. Mehr dazu
Freiwillige Selbstverpflichtung im VDIV
Für die Mitglieder aller Landesverbände im Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. gilt gemäß Beschluss der Delegiertenversammlung 2018 zusätzlich eine freiwillige Selbstverpflichtung, die den Umfang der Weiterbildung auf 15 Stunden pro Jahr erhöht. Damit kommen unsere Mitglieder ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungsverpflichtung um mehr als die doppelte Stundenanzahl nach und etablieren somit einen hohen Qualitätsstandard einer Mitgliedschaft im Verband der Immobilienverwalter Nordrhein-Westfalen (VDIV NRW).
Fortbildung und Dokumentation
Der VDIV NRW bietet ein umfassendes Angebot von Fachveranstaltungen zur qualifizierten Fortbildungsangebot inklusive systematischer Dokumentation der geleisteten Seminarstunden zum Nachweis gemäß der Berufszulassungsregelung nach § 34 c GewO. Neben diesen personenbezogenen Teilnahmebescheinigungen erhalten Mitgliedsunternehmen eine firmenbezogene Jahresübersicht ihrer Fortbildungsaktivitäten.
Fortbildungszertifikat
Das Fortbildungszertifikat des VDIV NRW ist eine besondere Auszeichnung für Verbandsmitglieder mit entsprechender Fortbildungsbeteiligung.
Kriterium: Mitgliedsunternehmen, deren Mitarbeiter innerhalb eines Kalenderjahres thematisch unterschiedliche Fortbildungsveranstaltungen in einem Umfang von mindestens 15 Zeitstunden teilgenommen haben.