Die Mitgliedschaft ist in § 3 der Satzung geregelt.
Danach sind vorgesehen
- Reguläre Mitgliedschaft (Beitragsklasse 01 – 09)
- Mitgliedschaft für Existenzgründer (Beitragsklasse 00)
- Gastmitgliedschaft (Beitragsklasse 10)
In Besonderen Fällen kann eine Ehrenmitgliedschaft vergeben werden.