Praktische Informationen und Arbeitshilfen für den Fall der Fälle: Der Not- oder Vertretungsfall. Beruhigter ist, wer vorgesorgt hat. Eine Fachgruppe langjährig tätiger Immobilienverwalter hat sich daran gemacht einen Notfallplan aufzustellen. Er soll mögliche (vermeidbare) Probleme im Ausnahmefall aufzeigen und Denkanstöße für die zukünftige Planung des Unternehmens bzw. des Inhabers geben.