Die Novellierung des § 28 WEG durch das WEMoG ist Anlass für die Erstellung der Musterabrechnung 3.0. Sie hat das Ziel, die Erleichterungen und Freiheiten, die sich aus der Novellierung des § 28 WEG ergeben, für die Gestaltung künftiger Jahresabrechnungen zu nutzen, aber weiterhin die Prüfung der Schlüssigkeit der Abrechnung zu ermöglichen.