Beschreibung
Beschlüsse,
die aufgrund einer Öffnungsklausel in der Gemeinschaftsordnung gefasst wurden,
wirken gegen Sondernachfolger von Wohnungseigentümern seit dem 01.12.2020 nur
noch bei Eintragung im Grundbuch. Für solche Beschlüsse, die vor dem 01.12.2020
gefasst wurden, gibt es eine Übergangsfrist bis 31.12.2025.
Müssen
Verwalter die Wohnungseigentümer hierüber informieren und ggf. Beschlüsse zur
Vorgehensweise herbeiführen? Droht sonst Verwaltern eine Haftung?
Das
Online-Seminar beleuchtet Grundlagen und Besonderheiten der
übergangsrechtlichen Vorschriften in § 48 WEG.
Das
Seminar bietet Beispiele, Checklisten und Formulierungsvorschläge für die
Einladung zur Eigentümerversammlung.
Aus
dem Inhalt: Woran erkennt man Öffnungsklauseln? Allgemeine und spezielle
Öffnungsklauseln. Wie ist es mit Hausordnungen, baulichen Veränderungen,
Kostenverteilungsschlüsseln, Zweckbestimmungen, Sondernutzungsrechten etc.?
Eintragungsbedürftigkeit und Eintragungsfähigkeit. Besonderheiten bei
Veräußerungsbeschränkung (Verwalterzustimmung) und Erwerberhaftung für
Hausgeldrückstände. Herbeiführung und Erzwingung von Wiederholungsbeschlüssen
etc.
Referent
Dr. Jan-Hendrik Schmidt, WIR Breiholdt Nierhaus Schmidt, Hamburg
Teilnahmegebühr
49,00 € zzgl. USt. für Mitglieder / 99,00 € zzgl. USt. für Nichtmitglieder
Weiterbildungsnachweis
Für Ihre Teilnahme erhalten Sie einen Weiterbildungsnachweis.