Saison 2025: Welche TOP sollte man in die Tagesordnung aufnehmen?

Beschreibung

Eine GdWE muss einmal jährlich die Versammlung einberufen. Intern zuständig ist der bestellte Verwalter. Neben den Standard-TOP gibt es besondere TOP, die der Verwalter auf der Pfanne haben sollte. Das Seminar behandelt einige von ihnen. Hinzu kommt aktuelle Rechtsprechung für die Praxis.

  • § 23 Abs. 1 S. 2 WEG: Legitimation hybride Versammlung                     
  • § 23 Abs. 1a WEG: Legitimation virtuelle Versammlung
  • § 48 Abs. 1 WEG: Eintragung von Altbeschlüssen bei vereinbarten Öffnungsklauseln bis 31.12.2025
  • § 48 Abs. 6 WEG: Verzicht auf Präsenzversammlung im Kalenderjahr bei virtuellem Format
  • § 9b Abs. 2 und § 24 Abs. 3 WEG: Ermächtigung von Wohnungseigentümern zur Vertretung der GdWE gegenüber dem Verwalter und zur Ersatzeinberufung der Versammlung
  • Am 1.4.2027 ist in NRW der erste 10-Jahreszyklus rum: Basiswissen Rauchwarnmelder

Referent

RA Dr. Jan-Hendrik Schmidt, WIR Breiholdt Nierhaus Schmidt, Hamburg

Teilnahmegebühr

49,00 € zzgl. USt. für Mitglieder / 99,00 € zzgl. USt. für Nichtmitglieder

Weiterbildungsnachweis

Für Ihre Teilnahme erhalten Sie einen Weiterbildungsnachweis.

08.04.2025
10:00 - 11:30 Uhr
Online-Seminar