Beschreibung
Eine
GdWE muss einmal jährlich die Versammlung einberufen. Intern zuständig ist der
bestellte Verwalter. Neben den Standard-TOP gibt es besondere TOP, die der
Verwalter auf der Pfanne haben sollte. Das Seminar behandelt einige von ihnen.
Hinzu kommt aktuelle Rechtsprechung für die Praxis.
- § 23 Abs. 1 S. 2 WEG:
Legitimation hybride
Versammlung
- § 23 Abs. 1a WEG:
Legitimation virtuelle Versammlung
- § 48 Abs. 1 WEG:
Eintragung von Altbeschlüssen bei vereinbarten Öffnungsklauseln bis
31.12.2025
- § 48 Abs. 6 WEG:
Verzicht auf Präsenzversammlung im Kalenderjahr bei virtuellem Format
- § 9b Abs. 2 und § 24
Abs. 3 WEG: Ermächtigung von Wohnungseigentümern zur Vertretung der GdWE
gegenüber dem Verwalter und zur Ersatzeinberufung der Versammlung
- Am 1.4.2027 ist in NRW der erste 10-Jahreszyklus rum:
Basiswissen Rauchwarnmelder
Referent
RA Dr. Jan-Hendrik Schmidt, WIR Breiholdt Nierhaus Schmidt, Hamburg
Teilnahmegebühr
49,00 € zzgl. USt. für Mitglieder / 99,00 € zzgl. USt. für Nichtmitglieder
Weiterbildungsnachweis
Für Ihre Teilnahme erhalten Sie einen Weiterbildungsnachweis.