Zur Änderung der Kostenverteilung gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG liegt
inzwischen das lang erwartete Grundsatzurteil des BGH vom 22.03.2024 (V
ZR 87/23) vor. Viele Fragen beschäftigen die Praxis aber weiter. Wo
liegen die Grenzen von Beschlüssen nach § 16 Abs. 2 S. 2 WEG? Ist eine
Änderung von Verteilerschlüsseln auf das Objektprinzip möglich? Welche
Kosten von Erhaltungsmaßnahmen können wie verteilt werden?
Unser
Experte Dr. Frank Zschieschack erläutert Ihnen die aktuelle
Rechtsprechung zur Änderung von Kostenverteilerschlüsseln anhand von
aktuellen Entscheidungen des BGH und der Instanzgerichte.
Teilnahmegebühr: 49,00 € zzgl. USt. für Mitglieder/99,00 € zzgl. USt. für Nichtmitglieder
Referent: Dr. Frank Zschieschack, Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main