Der WEG-Kredit
In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften stehen durchgreifende Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum an, weil die Immobilie „in die Jahre“ gekommen ist. Oft ist dies die notwendige Erneuerung der Dächer, die Erneuerung der Fenster oder die Erneuerung der Heizungsanlage. Diese notwendigen Maßnahmen sind in der Regel auch mit einem erheblichen Finanzierungsaufwand verbunden. Die Rücklagen der Gemeinschaften reichen oft nicht aus, diese Projekte zu stemmen. Mit einer hohen Sonderumlage sind viele Eigentümer überfordert, so dass ihnen letztlich sogar die Zwangsversteigerung ihrer Wohnung droht.
Andererseits hat der Bundesgerichtshof in seiner sogenannten „Opfergrenzen-Entscheidung“ festgestellt, dass jeder Eigentümer verpflichtet ist, an der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums mitzuwirken; auch wenn die erforderlichen Gelder hierfür nicht aufgebracht werden können oder andere Gründe wie Alter und Krankheit entgegenstehen.
In dieser Situation ist der sogenannte WEG-Kredit eine Finanzierungsvariante (neben Rücklage und Sonderumlage), durch die die erforderlichen Finanzmittel aufgebracht werden können. Viele Verwalter scheuen sich vor der Inangriffnahme dieses Themas, weil sie mit den Einzelheiten des WEG-Kredites nicht genügend vertraut sind und möglicherweise auch Regressrisiken befürchten. Das wiederum führt oft dazu, dass notwendige Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum – mangels anderer Finanzierungsmöglichkeiten – zurückgestellt werden und die Immobilie an Wert verliert.
Das Seminar „Der WEG-Kredit“ möchte die Angst vor dieser Materie nehmen und die Teilnehmer mit den rechtlichen Grundlagen einerseits sowie der praktischen Abwicklung andererseits vertraut machen. Im ersten Teil des Seminars werden die Grundlagen dargestellt, insbesondere die beiden Grundsatzurteile des Bundesgerichtshofes zur Beschlusskompetenz und zu den Anforderungen an die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung.
Der zweite Teil beschäftigt sich mit der praktischen Abwicklung des beschlossenen WEG-Kredits sowie der Beschlussvorbereitung, also Einholung von Angeboten, Vorbereitung der Eigentümerversammlung, Abschluss des Kreditvertrages, Abwicklung des Kreditvertrages bei der kaufmännischen Verwaltung in Form von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen.
Begleitend/unterstützend gibt es Beschlusskonzepte und Hinweisformulierungen, die für die Beschlussfassung im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung notwendig sind.
Kosten Mitglied: 49,00 €/Nichtmitglied 99,00 € jeweils zzgl. USt.