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(07/2024) Der VDIV Deutschland hat eine Umfrage durchgeführt, um zu ermitteln, ob sich die Zeitpunkte für Eigentümerversammlungen (ETV) ändern und ob diese Versammlungszeitpunkte bei der Aufnahme von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) von Bedeutung sind.
Die Notwendigkeit der Abstimmungen innerhalb der WEG ist beträchtlich und wird angesichts der Vielzahl neuer Vorschriften für Gebäude und dem gleichzeitigen Rückstand bei Sanierungen weiter zunehmen. Parallel dazu verschärft sich ebenfalls der Mangel an Fachkräften.
Nachfolgend drei wichtigsten Erkenntnisse der Umfrage:
1. Zunahme der ETV vor 17 Uhr:
Über ein Drittel (35,6 %) der befragten Immobilienverwaltungen beginnen ETV bereits vor 17 Uhr. Der größte Anteil (27,3%) startet zwischen 15:00 und 17:00 Uhr. Eine deutliche Mehrheit (90,8 %) bevorzugt ebenfalls diese Zeitfenster.
2. Auswirkungen auf die Annahme neuer Gemeinschaften:
Mehr als jede vierte Verwaltung nimmt keine WEG mit maximal zehn Wohneinheiten mehr unter Vertrag.
Der Beginn der ETV vor 17 Uhr ist für 82,7 % der befragten Firmen für die zukünftige Zusammenarbeit eher oder sehr relevant.
3. Rechtsprechung und Zumutbarkeit:
Trotz bestehender Rechtsprechung, die einen Beginn ab 17 Uhr aus Gründen des Minderheitenschutzes bevorzugt, ist eine flexible Anpassung der Versammlungszeiten angesichts veränderter Marktbedingungen und flexibler Arbeitszeitmodelle zumutbar. Das Bundesjustizministerium hält bereits seit 2021 Versammlungen ab 15:00 Uhr für vertretbar. Um den Verbreitungsgrad zu erhöhen und die Unternehmen zu unterstützen, bitten wir
Sie, diese Informationen an Ihre Mitglieder weiterzuleiten. Auch der Landesverband Hessen hat parallel seine Mitglieder zu diesem Thema
abgefragt. Die Ergebnisse wurden dem VDIV Deutschland für einen internen Abgleich – jedoch auch auf Nachfrage - nicht zur Verfügung gestellt.
Die Auswertung steht unseren Mitgliedern im Mitgliederbereich unter
Dokumentenmanagement/Mitgliederinformationen/23_2024_Verwalter-Monitor_Versammlung
zur Verfügung