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(04/2025)
Der VDIV Deutschland hat kürzlich zwei neue Handlungsempfehlungen veröffentlicht, die für Immobilienverwalter von hoher Relevanz sind. Sie bieten praxisnahe Orientierung zu den Themen „Rückforderung von Verwahrentgelten“ sowie „Fortbildungsverpflichtung für Immobilienverwalter“. Wir fassen die wichtigsten Inhalte für Sie zusammen:
1. Rückforderung von Verwahrentgelten – was Verwalter jetzt beachten sollten
In den vergangenen Jahren haben viele Banken sog. Verwahrentgelte („Negativzinsen“) auf größere Guthaben erhoben – auch auf den Konten von Wohnungseigentümergemeinschaften. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil die Erhebung solcher Entgelte teilweise für unzulässig erklärte, stellt sich nun die Frage: Können diese Beträge rückwirkend eingefordert werden?
Der VDIV empfiehlt, folgende Punkte zu prüfen:
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Vertragliche Grundlagen: Welche Vereinbarungen wurden zwischen Bank und Gemeinschaft geschlossen?
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Verjährung beachten: Rückforderungen können unter Umständen nur für die letzten drei Jahre geltend gemacht werden.
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Vorgehensweise: Verwalter sollten gemeinsam mit den Eigentümern abstimmen, ob und wie eine Rückforderung erfolgen soll – idealerweise nach rechtlicher Prüfung.
Fazit: Die Handlungsempfehlung hilft Verwaltern, im Sinne der Gemeinschaften aktiv zu werden und unnötige Verluste zu vermeiden.
2. Fortbildungspflicht für Immobilienverwalter – rechtssicher und praxisnah umsetzen
Die gesetzlich vorgeschriebene 20-stündige Fortbildungspflicht innerhalb von drei Jahren gilt für alle nach § 34c GewO zugelassenen Immobilienverwalter. Mit dem wachsenden Angebot an Online- und Präsenzseminaren wächst jedoch auch die Unsicherheit: Was wird wirklich anerkannt?
Der VDIV klärt auf:
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Nachweispflicht: Verwalter sind verpflichtet, ihre Weiterbildungsmaßnahmen zu dokumentieren – auf Anfrage gegenüber der Aufsichtsbehörde.
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Inhalte: Die Fortbildung muss relevante Fachbereiche abdecken, z. B. Mietrecht, WEG-Recht, technische Gebäudeverwaltung oder Digitalisierung.
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Formate: Auch E-Learnings oder Webinare zählen – vorausgesetzt, sie sind qualitätsgesichert.
Die VDIV-Empfehlung liefert zudem ein praxisorientiertes Muster zur Dokumentation der Fortbildungsaktivitäten.
Unser Tipp: Nutzen Sie die neuen Empfehlungen des VDIV, um Ihre Verwaltungsarbeit weiter zu professionalisieren – rechtssicher, transparent und im Sinne Ihrer Kunden.
Bei Fragen oder zur individuellen Umsetzung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Seite!
Die Handlungsempfehlungen stehen Ihnen in unserem Mitgliederbereich zum Download zur Verfügung.