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(02/2025) Handlungsempfehlung „Eintragung von ‚Alt‘-Beschlüssen in das Grundbuch“
Zum 31. Dezember 2025 endet die Übergangsfrist zur grundbuchlichen Sicherung von sogenannten „Alt“-Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaften. Diese Frist betrifft Beschlüsse, die vor dem 1. Dezember 2020 gefasst wurden und weiterhin gegenüber Sondernachfolgern der ursprünglichen Eigentümer gelten sollen.
Die neu erarbeitete Handlungsempfehlung „Eintragung von ‚Alt‘-Beschlüssen in das Grundbuch“ gibt einen umfassenden Überblick darüber, wie Verwalter sowie Eigentümergemeinschaften sich auf die bevorstehende Frist vorbereiten können. Im Fokus stehen unter anderem folgende Aspekte:
Rechtliche Grundlagen: Wann eine Eintragung erforderlich ist und welche Beschlüsse betroffen sind
Prüfungspflichten der Verwaltung: Kriterien für die Identifikation eintragungspflichtiger Altbeschlüsse
Grundbuchliche Abwicklung: Anforderungen an die Antragstellung, erforderliche Nachweise und Beglaubigungen
Checkliste für Verwalter: Schritt-für-Schritt-Anleitung zur strukturierten
Vorgehensweise
Ein Versäumnis der Eintragung kann dazu führen, dass Beschlüsse ab 2026 nicht mehr gegenüber nachrückenden Eigentümern wirksam sind. Dies könnte zu Unsicherheiten und erheblichen Verwaltungsschwierigkeiten führen. Deshalb empfehlen wir, sich frühzeitig mit den betroffenen Beschlüssen auseinanderzusetzen und – falls erforderlich – die notwendigen Eintragungen noch innerhalb der Übergangsfrist vorzunehmen. Die vollständige Handlungsempfehlung steht unseren Mitgliedern im Mitgliederbereich kostenfrei zur Verfügung!
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