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(08/2026) Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht mit einer Musterfeststellungsklage gegen Preisänderungsklauseln des Fernwärmeanbieters E.ON Energy Solutions vor. Nach der mündlichen Verhandlung am 24.08.2026 hat das OLG Hamm erkennen lassen, dass es die beanstandeten Preisänderungsklauseln nach vorläufiger Einschätzung für unwirksam hält. Eine Entscheidung liegt allerdings noch nicht vor; zudem ist noch offen, für welche Versorgungsgebiete eine mögliche Feststellung gelten wird.
Für Nordrhein-Westfalen ist das Verfahren besonders relevant: Betroffen sind nach Angaben des vzbv Versorgungsgebiete unter anderem in Bergisch Gladbach, Dortmund, Erkrath, Ibbenbüren, Leverkusen, Monheim, Recklinghausen und Wuppertal. Der vzbv möchte erreichen, dass Abrechnungen seit 2021 korrigiert und sich daraus ergebende Guthaben erstattet werden.
Fernwärmekunden von E.ON Energy Solutions können noch bis zum 14.09.2026 prüfen, ob ihr Fall von der Musterfeststellungsklage erfasst wird. Hierfür stellt die Verbraucherzentrale einen kostenlosen Klage-Check zur Verfügung, der auch bei der Vorbereitung der Anmeldung unterstützt. Die eigentliche Teilnahme erfolgt durch Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz und ist kostenlos.
Verwaltungen von fernwärmeversorgten Immobilien sollten daher prüfen, wer Vertragspartner des Wärmeliefervertrages ist, welches Versorgungsgebiet betroffen ist und ob eine Teilnahme am Verfahren in Betracht kommt. Ob eine GdWE oder ein anderer Vertragspartner im konkreten Fall zur Teilnahme berechtigt ist, sollte anhand des Klage-Checks beziehungsweise rechtlich im Einzelfall geprüft werden.
Weitere Informationen und Klage-Check: Verbraucherzentrale Bundesverband – Sammelklage gegen E.ON
[News-Beitrag verfasst von Sabine Garbe am 26.08.2026]