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(11/2024) Wie Sie sicher bereits wissen, ist das Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen […] am 17. Oktober 2024 in Kraft getreten. Dieses Gesetz bietet nun die Möglichkeit, neben Präsenz- und hybriden Versammlungen auch rein virtuelle Versammlungen als zusätzliche
Versammlungsoption durchzuführen. Diese Änderung erleichtert unterjährige Entscheidungsfindungen und reduziert potenzielle Kosten, die durch Anfahrtswege oder die Anmietung von Räumlichkeiten entstehen. Besonders vorteilhaft ist die virtuelle Versammlung auch für Personengruppen, die aufgrund räumlicher Entfernung, familiärer Verpflichtungen oder Mobilitätseinschränkungen bislang nur erschwert teilnehmen konnten. Wichtig zu betonen ist, dass diese neue Option die Präsenz- und hybride Versammlung nicht ersetzt, sondern lediglich eine ergänzende Möglichkeit
darstellt.
Um allen Mitgliedern des VDIV die Weitergabe der relevanten Informationen an die Wohnungseigentümer zu erleichtern, hat unser Bundesverband VDIV Deutschland zwei Versionen eines Flyers erstellt, die in unserem Mitgliederbereich zur Verfügung gestellt sind:
1. Flyer mit Ergänzungsmöglichkeit (ohne Bild): Diese Version bietet Ihnen die Möglichkeit, am Ende persönliche Informationen Ihrer Verwaltung einzufügen, um den Eigentümern bei Rückfragen eine direkte Kontaktmöglichkeit anzubieten.
2. Standard-Flyer: Dieser Flyer informiert ohne ergänzende Verwaltungsangaben und kann direkt weitergegeben werden.
Sie haben hiermit die Möglichkeit die Eigentümer sachgerecht über die neuen Möglichkeiten zu informieren.
Hier geht´s zum Mitgliederbereich: Dokumente/Eigentümerbriefe Mustervorlagen/Flyer Virtuelle Versammlung