Bundestag beschließt neues Heizungsgesetz

Was Immobilienverwaltungen jetzt wissen müssen

Bundestag beschließt neues Heizungsgesetz

(07/2026) Der Deutsche Bundestag hat am 10. Juli 2026 das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit wird das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), das vielfach als „Heizungsgesetz“ bezeichnet wurde, grundlegend geändert. Ziel der Bundesregierung ist es, Eigentümerinnen und Eigentümern künftig mehr Technologieoffenheit und größere Entscheidungsfreiheit bei der Wahl ihrer Heizungsanlage zu ermöglichen.

Für Immobilienverwaltungen bedeutet die Gesetzesänderung vor allem eines: Die Rahmenbedingungen für Heizungsmodernisierungen ändern sich erneut. Umso wichtiger wird eine frühzeitige Information von Eigentümergemeinschaften sowie eine sorgfältige Begleitung geplanter Sanierungsmaßnahmen.

Mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik

Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen. Diese Regelung entfällt. Künftig sollen Eigentümer grundsätzlich wieder freier entscheiden können, welche Heiztechnik sie einsetzen möchten. Auch der Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen bleibt grundsätzlich möglich.

Gleichzeitig verfolgt das Gesetz weiterhin das Ziel einer klimafreundlichen Wärmeversorgung. Neu installierte fossile Heizungen müssen daher künftig schrittweise mit einem steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe betrieben werden. Nach dem beschlossenen Gesetz beginnt diese Verpflichtung ab 2029 und steigt stufenweise an.

Auswirkungen auf Wohnungseigentümergemeinschaften

Für Wohnungseigentümergemeinschaften bedeutet die Gesetzesänderung nicht automatisch, dass bereits geplante Modernisierungsmaßnahmen neu bewertet werden müssen. Dennoch empfiehlt es sich, laufende Projekte sowie geplante Beschlüsse unter Berücksichtigung der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen sorgfältig zu prüfen.

Insbesondere bei anstehenden Heizungsmodernisierungen sollten Verwaltungen gemeinsam mit Fachplanern und Energieberatern die wirtschaftlich und technisch sinnvollste Lösung für das jeweilige Gebäude erarbeiten.

Förderlandschaft entwickelt sich weiter

Parallel zur Gesetzesänderung arbeitet die Bundesregierung an einer Neuausrichtung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Förderstruktur soll künftig stärker sozial ausgerichtet und an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst werden. Einzelne Förderbedingungen werden sich in den kommenden Monaten ändern.

Vor der Beauftragung größerer Modernisierungsmaßnahmen empfiehlt sich daher eine sorgfältige Prüfung der jeweils aktuellen Fördermöglichkeiten.

Weitere Änderungen werden konkretisiert

Die gesetzlichen Änderungen werden in den kommenden Wochen und Monaten weiter konkretisiert. Zudem steht noch die Befassung des Bundesrates aus.

Der VDIV NRW wird die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten und seine Mitglieder fortlaufend über die Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis informieren. Sobald belastbare Handlungsempfehlungen und rechtliche Einordnungen vorliegen, werden wir diese über unsere bekannten Informationskanäle zur Verfügung stellen.

 

[News-Beitrag verfasst von Sabine Garbe am 10.07.2026]​​​